I. Geltung
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Unsere Angebote haben maximal 30 Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
4. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschläge u.a. -auch in elektronischer Form- behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
III. Preise, Zahlungen
1. Mangels besonderer Vereinbarungen gelten die Preise ab Werk bzw. Auslieferungslager zzgl. gesetzlicher MwSt. In den Preisen sind nicht Verpackungs-, Fracht- und Entladekosten enthalten. Berechnungsbasis ist jeweils unsere am Versandtag gültige Preisliste.
2. Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
3. Die Bezahlung der Ware erfolgt als Vorauskasse. Nur ausnahmsweise wird eine Zahlungsfrist gewährt. Diese muss schriftlich vereinbart werden. Die übrigen Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung netto zu leisten.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen von 5% per Anno über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5. Sofern von uns Schecks oder Wechsel angenommen werden, erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber. Wir übernehmen keine Gewähr für eine rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Die Skontspesen sind zu vergüten.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
IV Lieferfristen
1. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und uns der Kunde alle Ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlungen, erfüllt hat.
2. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk bzw. das Auslieferungslager verlassen hat oder wir Abhol- bzw. Versandbereitschaft angezeigt haben.
3. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie z.B. bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
V Gefahrübergang, Versicherung
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen.
2. Verzögern sich oder unterbleibt der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir Ihm die Versandbereitschaft angezeigt haben.
3. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden oder fehlende Packstücke sind deshalb sofort bei Anlieferung dem Spediteur anzumelden.
VI Eigentumsvorbehalt
1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern unser Kunde nicht nachweist, dass er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.
3. Gerät der Kunde mit der Zahlung oder einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als 10 Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen 10 Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös unsre gesicherte Forderung übersteigt, steht er dem Kunden zu.
VII Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
1. wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden, (Fahrzeuge sind für die Straße und nicht für sonstiges Gelände konzipiert.)
2. bei natürlichem Verschleiß,
3. bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,
4. bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
5. bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden
2. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von einer Woche nach Eingang des Produktes oder -wenn sich der Mangel erst später zeigt- innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
3. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben.
4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder -bei erheblichem Mängeln- vom Vertrag zurückzutreten.
5. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der Vorstehenden Ziffern sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
VIII Haftung
1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz grobe Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen,
2. bei Personenschäden,
3. bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
4. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VIIII Rechtswahl; Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Vaihingen/Enz. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
X Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen, Kündigungen und Aufhebungen des Kaufvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Unwirksame Vertragsbestimmungen sind dann unter Wahrung des Grundsatzes der Vertragstreue zu regeln.
Das Batteriegesetz – BattG
Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie von 2006 in nationales Recht um und gilt in Deutschland seit dem 01.12.2009. Es beinhaltet verbindliche Ziele für die Rücknahmemenge, sowie Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber bei Batterien und Akkumulatoren. Hersteller und Importeure sind laut BattG § 4 verpflichtet sich im Batterie-Melderegister des Umweltbundesamtes unter Angabe der durch Rechtsverordnung nach § 20 (1) anzuzeigen (www.umweltbundesamt.de). Die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung liegt immer beim Hersteller, Importeur oder Vertreiber.
Batterie-Entsorgung
Wir als Hersteller und Vertreiber von Industrieakkumulatoren sind zur kostenlosen Rücknahme nach Lebensende unserer verkauften Produkte nach BattG § 5 verpflichtet. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Batterien ist nicht nur wichtig um Belastungen der Umwelt zu vermeiden, sondern dient auch der Nutzung von Rohstoffen, die zur Herstellung neuer Batterien und Akkus genutzt werden können. Um die richtige Entsorgung zu gewährleisten haben wir einen Entsorgungsvertrag abgeschlossen. https://rev-log.com/de/rucknahmesysteme/